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Slidocuhl AG - Ihr Premium Vertriebspartner von Schmierstoffen und chemischen Produkten!

AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der

Slidocuhl AG CH-8112 Otelfingen

 

§ 1 Allgemeines / Geltung der Bedingungen

1.     Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von der Slidocuhl AG erfolgen ausschliesslich auf diesen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2.     Gewährleistungsansprüche gegen die Slidocuhl AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

1.     Die Angebote von der Slidocuhl AG sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für die Slidocuhl AG erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.

2.     Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

3.     Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

§ 3 Preise

1.     Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert.

2.     Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

1.     Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Slidocuhl AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von der Slidocuhl AG durch Zulieferanten und Hersteller.

§ 5 Annahmeverzug

1.     Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Slidocuhl AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Slidocuhl AG ist berechtigt, als Schadenersatz entweder pauschal 30% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§ 6 Lieferung

1.     Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 3 Tagen nach Warenerhalt der Slidocuhl AG schriftlich gemeldet werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

§ 7 Gefahrenübergang

1.     Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung dem Spediteur übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Slidocuhl AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§ 8 Gewährleistung

1.     Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden die Sicherheitsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung/Garantie, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung oder Handhabung zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

§ 9 Retouren

1.     Für allfällige Retouren wird verlangt, dass die retournierte Ware sich im Originalzustand befindet.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

1.     Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Slidocuhl AG.

§ 11 Zahlung

1.     Zahlungsmodus: Vorkasse / Rechnung.

2.     Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Slidocuhl AG über den Betrag verfügt.

3.     Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% zu berechnen. Während der Dauer des Verzugs ist die Slidocuhl AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadenersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.

4.     Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen ist die Slidocuhl AG berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

§ 12 Haftpflichtbeschränkung

1.     Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

§ 13 Datenschutz

1.     Die Slidocuhl AG ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.

2.     Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

§ 14 Gerichtsstand

1.     Dielsdorf-ZH ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverständnis untersteht dem schweizerischen Recht.

Otelfingen 02.01.2023

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