PREIS ANFRAGEN
Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Slidocuhl AG - Ihr Premium Vertriebspartner von Schmierstoffen und chemischen Produkten!

AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der

Slidocuhl AG CH-8112 Otelfingen

 § 1 Allgemeines / Geltung der Bedingungen

1.      Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Slidocuhl AG erfolgen ausschliesslich gemäss diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder anderer Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

2.      Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis oder vorbehaltloser Ausführung, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3.      Gewährleistungsansprüche gegen die Slidocuhl AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

4.      Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.                                                                                                                                 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

1.      Die Angebote der Slidocuhl AG sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für die Slidocuhl AG erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.

2.      Die Darstellung von Waren im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, zu bestellen. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten

3.      Überschreitet ein Käufer durch die Bestellung sein Kreditlimit, so ist die Slidocuhl AG von der Lieferverpflichtung entbunden.

4.      Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme der Slidocuhl AG dar.

5.      Die Slidocuhl AG ist berechtigt, die Annahme der Bestellung - etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden, abzulehnen oder von der Zahlungsart «Vorkasse» abhängig zu machen.

6.      Offensichtliche Rechen-, Druck- und Schreibfehler bzw. Irrtümer berechtigen die Slidocuhl AG zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten Rechnungen.

§ 3 Preise

1.      Der angebotene Preis ist bindend; es gilt der jeweilige Tagespreis. Für den Fall von Sonderangeboten gilt der angebotene Preis auf die Sonderaktion befristet.

2.      Soweit nicht anders vereinbart, sind diese Preise nur gültig bei Abnahme der angebotenen Menge. Die Angebote der Slidocuhl AG sind stets freibleibend und 20 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3.      Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.      Wird Lieferung im Streckengeschäft vereinbart, versteht sich der Preis zuzüglich der Versandkosten für die Bearbeitungs-, Porto-, Liefer-, Verpackungs- und sonstigen Kosten, welche sich nach dem Einzelfall richten und daher jeweils gesondert erfragt werden können.

§ 4 Zahlung

1.      Die Slidocuhl AG behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschliessen.

2.      Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Slidocuhl AG über den Betrag verfügt.

3.      Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt

an Zinsen in Höhe von 5% zu berechnen. Während der Dauer des Verzugs ist die Slidocuhl AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadenersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.

4.      Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen ist die Slidocuhl AG berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

5.      Bei Neukunden, Kunden ausserhalb der Schweiz, gilt die Zahlung per Vorkasse als Vereinbart. Die Slidocuhl AG behält sich vor hiervon im Einzelfall im Interesse des Kunden abzuweichen.  

6.      Sollte ein Zahlungseingang «bei Zahlungsart Vorkasse» nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf dem Geschäftskonto der Slidocuhl AG gutgeschrieben sein, behält sich die Slidocuhl AG vor nach Setzung einer schriftlichen Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 30 % des Kaufpreises ohne Schadensnachweis oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen höheren Schadens zu verlangen.

7.      Dem Käufer beliebt jeweils der Nachweis unbenommen, dass dem Verkäufer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende gesetzliche Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.

§ 5 Liefer- und Leistungszeit

1.      Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Slidocuhl AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von der Slidocuhl AG durch die Zulieferanten oder Hersteller.

2.      Die Slidocuhl AG kann bei Verzögerungen, Leistungsunmöglichkeit oder Schäden die durch höhere Gewalt verursacht werden, nicht zur Haftung gezogen werden.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere alle unvorhersehbaren Ereignisse oder solche Ereignisse, die – selbst, wenn sie vorhersehbar waren – ausserhalb des Einflussbereichs der Slidocuhl AG standen und deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen der Parteien nicht verhindert werden können.

§ 6 Annahmeverzug

1.      Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Slidocuhl AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

2.      Die Slidocuhl AG ist berechtigt, als Schadenersatz entweder pauschal 30% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§ 7 Lieferung und Verpackung

1.      Die Slidocuhl AG ist berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen. Weiterhin ist die Slidocuhl AG berechtigt, die Bestellung auch in Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.

2.      Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Kunde diese innerhalb angemessener Frist abzurufen, und zwar durch Angabe des Lieferzeitpunkts. Unterbleibt der Abruf, so tritt Fälligkeit des Preises ein.

3.      Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Betriebsstillegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse o. ä. Umstände - auch bei den Lieferanten der Slidocuhl AG - unmöglich oder übermässig erschwert, so wird die Slidocuhl AG für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht befreit. Von dem Eintritt solcher Ereignisse wird die Slidocuhl AG die Kunden unverzüglich unterrichten. Diese Ereignisse berechtigen die Slidocuhl AG auch, vom Vertrag zurückzutreten.

4.      Die Ware wird durch die Slidocuhl AG für den Transport so verpackt, dass bei üblicher Behandlung ein Schaden an der Kaufsache vermieden wird. Eine Verpackungspflicht besteht nicht, soweit die Verpackung vom Hersteller schon in handelsüblicher Weise erfolgt ist.

§ 8 Gefahrenübergang

1.      Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung dem Spediteur übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Slidocuhl AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§ 9 Gewährleistung

1.      Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden die Sicherheitsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung/Garantie, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung oder Handhabung zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

2.      Die Slidocuhl AG gibt gegenüber den Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 10 Retouren

1.      Für allfällige Retouren wird verlangt, dass sich die retournierte Ware sich im Originalzustand befindet.

2.      Die Rückgabe eines Produkts wird abgelehnt, wenn diese Beschädigungen oder Verschmutzungen, Gebrauchsspuren oder sonstige Mängel aufweisen. Ebenso wird die Rücksendung abgelehnt, wenn die Verpackung des Produktes beschädigt ist (beschriftet, Siegel geöffnet, zugeklebt).

§ 11 Eigentumsvorbehalt

1.      Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Slidocuhl AG.

2.      Bei Verbrauchern wird das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorbehalten.

3.      Bei Unternehmern behält sich die Slidocuhl AG vor, das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

§ 12 Haftpflichtbeschränkung

1.      Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung sowie die Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

2.      Die Slidocuhl AG haftet nur für eigene Inhalte auf der Website des Online-Shops. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Websites ermöglichen wird, ist die Slidocuhl AG für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die Slidocuhl AG macht sich die fremden Inhalte nicht zu eigen. Sofern die Slidocuhl AG Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird der Zugang zu diesen Seiten unverzüglich gesperrt.

3.      Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Verkäufer nicht für weitere Folgeschäden (insbesondere Betriebsunterbrechungsschäden, anderweitig vereinbarte und fällig werdende Konventionalstrafen, Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust von Folgeaufträgen), die aufgrund der Leistung / Ware der Slidocuhl AG entstehen. Die Haftung ist auf den jeweiligen konkreten Auftragswert, bei Dauerschuldverhältnissen auf den Wert der jeweils betroffenen einzelnen Teil-Lieferung / -Leistung beschränkt.

4.      Die sich aus obigen ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, die die Slidocuhl AG nach gesetzlichen Vorschriften vertreten. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 13 Datenschutz

1.      Im Falle eines Vertragsabschlusses erhebt und verarbeitet die Slidocuhl AG Ihre von Ihnen uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in der Elektronische Datenverarbeitung (EDV) und nutzen diese für die Dauer der Vertragsabwicklung, d. h. für die Auftragsabwicklung sowie Abrechnung. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, aufgrund deren eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann, z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung usw.

2.      Der Käufer kann die Slidocuhl AG um die Berichtigung, Löschung und Sperrung der bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten ersuchen.

3.      Die Slidocuhl AG gibt zum Zwecke und für die Dauer der Bonitätsprüfung und Vermeidung von Zahlungsausfällen die hierfür erforderlichen, personenbezogenen Daten an die von der Slidocuhl AG beauftragten Unternehmen, insbesondere Inkasso- und Factoring-Unternehmen oder Rechtsanwälte.

4.      Die Slidocuhl AG gibt zum Zwecke und für die Dauer der Versendung der Ware die hierfür erforderlichen, personenbezogenen Daten an die von der Slidocuhl AG beauftragten Unternehmen, insbesondere Versand- und Transportunternehmen. 

§ 14 Hinweis für Ausfuhr/Wiederverkäufer

1.      Bei eventuell Ausfuhr in Drittländer der von der Slidocuhl AG bezogenen Waren, ist der Käufer für die Einholung der dafür notwendigen Ausfuhrgenehmigung selbstständig verantwortlich.

§ 15 Gerichtsstand

1.      Dielsdorf-ZH ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverständnis untersteht dem schweizerischen Recht.

2.      Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

Otelfingen 03.01.2025

 

Zuletzt angesehen